Praxiswissen für Unternehmer

Was machen eigentlich GEMA, AKM und SUISA?

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Musik öffentlich abspielt, begegnet früher oder später diesen drei Namen. Doch was machen diese Verwertungsgesellschaften eigentlich – und was bedeutet das für GEMA-freie Musik?

Was machen eigentlich die Gema, Akm und Suisa

GEMA, AKM und SUISA sind keine Musiklabels und auch keine staatlichen Behörden. Sie sind Verwertungsgesellschaften. Vereinfacht gesagt bündeln sie Rechte vieler Komponisten, Textautoren und Musikverlage, lizenzieren bestimmte Nutzungen und verteilen die eingenommenen Vergütungen anschließend an die Berechtigten.

Drei Länder – drei Verwertungsgesellschaften

GEMA – Deutschland

Die GEMA nimmt in Deutschland Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen wahr. Sie ist als wirtschaftlicher Verein organisiert und nach eigener Darstellung die einzige Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte in Deutschland.

2025 vertrat die GEMA über 100.000 Mitglieder und zusätzlich mehr als zwei Millionen Rechteinhaber aus aller Welt.
AKM – Österreich

Die AKM ist in Österreich als eingetragene Genossenschaft organisiert. Sie nimmt unter anderem Aufführungs-, Sende- und öffentliche Zurverfügungstellungsrechte an Musikwerken mit und ohne Text wahr.

Mitglieder können Komponisten, Textautoren und Musikverlage sein. Die AKM arbeitet eng mit austro mechana und ausländischen Schwestergesellschaften zusammen.
SUISA – Schweiz

Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und in Liechtenstein. Sie verwertet die Rechte ihrer Mitglieder, wenn Werke außerhalb der Privatsphäre genutzt werden.

Die SUISA besteht seit 1923 und vertritt rund 45.000 Mitglieder.

Zahlen und Fakten: Wie groß sind diese Systeme?

GesellschaftLandOrganisation / AufgabeInteressante Fakten
GEMADeutschlandWahrnehmung musikalischer UrheberrechteÜber 100.000 Mitglieder; 2025 Gesamterträge von rund 1,34 Mrd. Euro und eine Verteilungssumme von rund 1,15 Mrd. Euro.
AKMÖsterreichGenossenschaft; Rechtewahrnehmung für Komponisten, Textautoren und VerlageGegenseitigkeitsverträge mit zahlreichen ausländischen Gesellschaften; historische Zusammenarbeit mit Schwestergesellschaften bereits seit dem 19. Jahrhundert.
SUISASchweiz / LiechtensteinGenossenschaft der Musikurheber und VerlegerSeit 1923 tätig; rund 45.000 Mitglieder.

Bei der GEMA gehörten 2025 Live-Musik und öffentliche Wiedergabe sowie das Online-Geschäft zu den wichtigsten Wachstumsbereichen. Das zeigt, welche wirtschaftliche Bedeutung Musiknutzungen außerhalb des rein privaten Hörens besitzen.

Warum arbeiten GEMA, AKM und SUISA international zusammen?

Musik endet nicht an Landesgrenzen. Deshalb schließen Verwertungsgesellschaften Gegenseitigkeitsverträge mit Schwestergesellschaften in anderen Ländern. So können Rechte und Tantiemen auch bei grenzüberschreitender Nutzung verwaltet werden.

Die AKM erklärt beispielsweise, dass ausländische Schwestergesellschaften aufgrund solcher Verträge in ihrem jeweiligen Land auch Lizenzentgelte für AKM-Mitglieder einheben. Bereits 1898 bestand eine entsprechende Vereinbarung mit der französischen SACEM; heute bestehen Beziehungen mit zahlreichen Gesellschaften weltweit.

Für Unternehmer wichtig: Ein Musiktitel ist nicht automatisch GEMA-frei, nur weil der Komponist aus Österreich, der Schweiz, Frankreich oder den USA stammt. Durch internationale Gegenseitigkeitsverträge kann sein Werk trotzdem zum in Deutschland vertretenen Repertoire gehören.

Welche Bedeutung hat das für die Musikbeschallung?

Sobald Musik nicht mehr nur privat gehört wird, sondern beispielsweise in einem Geschäft, Restaurant, Hotel, Wartezimmer, Büro oder Fitnessstudio läuft, kann eine öffentliche beziehungsweise gewerbliche Musiknutzung vorliegen. Für geschütztes Repertoire werden dann in der Regel entsprechende Lizenzen benötigt.

Der Kauf eines Tonträgers oder ein privates Streaming-Abo bedeutet grundsätzlich nicht automatisch, dass damit auch eine öffentliche Wiedergabe im Unternehmen erlaubt ist.

Nicht das Abspielgerät entscheidet. Entscheidend sind das tatsächlich verwendete Repertoire, die Art der Nutzung und die dafür eingeräumten Rechte.

Was bedeutet eigentlich „GEMA-freie Musik“?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Musik als „GEMA-frei“ bezeichnet, wenn für die konkrete Nutzung keine Vergütung an die GEMA anfällt, weil die maßgeblichen Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden oder die Nutzung auf einer anderen Rechtebasis entsprechend freigegeben wurde.

GEMA-frei bedeutet nicht urheberrechtsfrei. Ein Komponist besitzt seine Urheberrechte grundsätzlich unabhängig davon, ob er Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Er kann Nutzungsrechte selbst vergeben.

Ein häufiger Irrtum: Ein Titel wird nicht allein deshalb frei für Unternehmen nutzbar, weil irgendwo „GEMA-frei“ danebensteht. Entscheidend ist, ob der Anbieter die erforderlichen Rechte besitzt und die gewünschte gewerbliche Nutzung tatsächlich einräumen darf.

Wann endet der urheberrechtliche Schutz?

Nach den Informationen der GEMA beträgt die Schutzfrist bei Musikwerken grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber auch wenn eine alte Komposition selbst gemeinfrei geworden ist, können moderne Bearbeitungen, Arrangements und konkrete Aufnahmen weiterhin geschützt sein.

Die GEMA-Vermutung: Warum ein Nachweis so wichtig ist

Die sogenannte GEMA-Vermutung wurde nach Angaben der GEMA vom Bundesgerichtshof entwickelt. Weil die GEMA in Deutschland ein sehr großes in- und ausländisches Repertoire vertritt, kann bei öffentlicher Wiedergabe von Tanz- und Unterhaltungsmusik zunächst vermutet werden, dass Werke aus diesem Repertoire verwendet werden.

Wer ausschließlich Musik verwendet, deren Urheber nicht von der GEMA vertreten werden, muss dies bei Bedarf durch detaillierte Angaben nachweisen können. Die GEMA weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass auch dauerhaft öffentlich genutzte GEMA-freie Musik – etwa in Gastronomie oder Einzelhandel – nachgewiesen werden muss.

1. HerkunftEs sollte klar sein, von welchem Anbieter und Rechteinhaber die Musik stammt.
2. RechteDer Anbieter muss die benötigten gewerblichen Nutzungsrechte vergeben dürfen.
3. Schriftliche FreigabeDie Nutzung sollte schriftlich dokumentiert sein.
4. EinsatzbereichRaum, Standort oder Firmenlizenz sollten eindeutig beschrieben sein.
5. Keine VermischungZusätzliche Radiosender oder private Playlists können wieder geschütztes Repertoire einbringen.
6. Aufnahme beachtenNeben Komposition und Text können Rechte an der konkreten Aufnahme relevant sein.

Der Zusammenhang mit radiogemafrei.de

radiogemafrei.de verfolgt bewusst ein anderes Modell als klassische Radiosender oder Streamingdienste mit Weltrepertoire. Die Musikprogramme werden gezielt für die gewerbliche Hintergrundbeschallung zusammengestellt.

Entscheidend ist nicht nur das Schlagwort „GEMA-frei“, sondern die Dokumentation der Nutzung. Kunden erhalten deshalb für den vereinbarten Einsatzbereich eine individuelle schriftliche Freigabe.

  • browserbasiertes Streaming auf PC, Tablet oder Smartphone,
  • USB Stick to Go mit mehr als 5.000 Titeln und 20 Playlisten,
  • Firmenradio und Multiplayer für mehrere Räume oder Standorte,
  • Offline-Wiedergabe ohne permanente Internetverbindung.

GEMA-frei ist kein Gegenmodell zu GEMA, AKM oder SUISA

Verwertungsgesellschaften erfüllen eine wichtige Aufgabe: Sie ermöglichen Urhebern, ihre Rechte kollektiv wahrnehmen zu lassen, und geben Musiknutzern Zugang zu großen Repertoires, ohne jeden einzelnen Komponisten kontaktieren zu müssen.

GEMA-freie Musik ist deshalb kein „Gegenmodell“, sondern eine andere Form der Rechtevergabe. Statt über eine Verwertungsgesellschaft werden Nutzungsrechte direkt vom Rechteinhaber oder über einen entsprechend legitimierten Anbieter eingeräumt.

Fazit: Nicht nur auf „GEMA-frei“ achten – sondern auf die Rechte dahinter

Wer Hintergrundmusik professionell einsetzt, sollte nicht nur nach Preis oder Musikstil fragen. Entscheidend ist, dass die Rechte nachvollziehbar geregelt sind.

GEMA, AKM und SUISA verwalten große Teile des nationalen und internationalen Musikrepertoires. Wer bewusst direkt lizenzierte Musik nutzt, sollte deren Herkunft und Nutzungsrechte sauber dokumentieren.

Genau hier setzt radiogemafrei.de an: professionelle Hintergrundmusik für Unternehmen, Streaming- und Offline-Lösungen sowie eine individuelle schriftliche Freigabe für den vereinbarten Einsatzbereich.

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